Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn und soweit wir sie schriftlich anerkennen.
  2. Unsere Auftragsbestätigung ist unverbindlich und stellt lediglich eine Eingangsbestätigung Ihrer Bestellung da. Verfügbarkeiten und Lieferzeiten sind freibleibend genannt. Ein Vertrag kommt erst mit Lieferung der Ware zu Stande.
  3. Die Gefahr geht mit der Übernahme der Lieferung durch den Transportunternehmer auf den Käufer über, auch wenn die Versendung frachtfrei erfolgt. Die Lieferung ist, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, nicht versichert.
  4. Für unsere Lieferungen gilt folgender Eigentumsvorbehalt:
    1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller von uns aus der Geschäftsbeziehung jetzt oder künftig gegen den Käufer zustehenden Ansprüche vor. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der o. g. Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab.
    2. Der Käufer darf die gelieferten Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr entweder gegen Barzahlung oder bei Zieleinräumung unter Eigentumsvorbehalt veräußern. Sicherungsübertragungen, Verpfändungen und andere Verfügungen, die unsere Rechte gefährden, sind nicht gestattet.
    3. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen die Vorbehaltsware betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Käufer schon jetzt mit allen Nebenrechten und Sicherheiten bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus künftigen Veräußerungen von uns gelieferten Waren gegen seine Abnehmer entstehen, ab, und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages der von uns gelieferten und vom Kunden veräußerten Waren zuzügl. 50%. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Abtretungen und Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 50%, so verpflichten wir uns auf Verlangen des Käufers insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Auch sind wir berechtigt, den Abnehmer des Käufers von der Abtretung zu benachrichtigen. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretene Forderung für uns einzuziehen, jedoch nur solange, als er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Die Ermächtigung des Käufers zum Einzug der Forderung kann durch uns widerrufen werden. Die eingezogenen Beträge hat der Käufer unverzüglich an uns abzuführen. Als Veräußerung im Sinne dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch Verarbeitung oder sonstige Verwertung.
    4. Die Geltendmachung der Ansprüche aus Eigentumsvorbehalt gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
  5. Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  6. Beanstandungen der Stückzahl sowie andere offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens acht Tage nach Erhalt der Ware, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Rügt der Käufer Mängel nicht rechtzeitig oder stellt er auf Verlangen nicht unverzüglich Proben der beanstandeten Ware zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche. Bei berechtigter Beanstandung hat der Käufer nach unserer Wahl Anspruch auf kostenlose Ersatzlieferung oder Gutschrift gegen Rückgabe der beanstandeten Ware. Ansprüche für Schäden, die nicht die Ware selbst betreffen und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen.
  7. Bei einem Nettowarenwert von unter € 100,00 gilt Zahlung per Vorauskasse abzüglich 2% Skonto. Liegt der Nettowarenwert über € 100,00 hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen zu erfolgen, andernfalls auch ohne vorherige Mahnung Verzug eintritt. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ist der Käufer zum Abzug von 2% Skonto berechtigt. Kommt der Abnehmer mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle Forderungen, die wir gegen den Abnehmer haben, sofort fällig. In diesen Fällen steht uns das Recht zu, von einzelnen oder von allen nicht vollständig durchgeführten Geschäften zurückzutreten.
  8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn die Vertragsparteien Vollkaufleute sind, Kleve. Die Gerichtstandvereinbarung wird auch für die Fälle getroffen, in denen der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Abschluss des Vertrages seinen Wohn-/Geschäftssitz aus dem Inland hinaus verlegt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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