Mehrwegangebotspflicht – Wann gilt was?

Seit dem 01.01.2023 gilt für Letztvertreiber von zubereiteten und verzehrfertigen Speisen und Getränken eine neue Pflicht: Für Behälter und Becher aus Einwegkunststoff muss eine Mehrweg-Alternative angeboten werden.

Nähere Informationen zu diesem neuen Gesetz finden Sie in unserem Januar Newsletter. Selbstverständlich steht Ihnen auch unser Verkaufs-Team für Rückfragen bzw. die Vorstellung passender Produktalternativen jederzeit gern zur Verfügung.

Lassen Sie sich auch von unserem neuen Mehrweg-Flyer inspirieren.

Ein letzter Schritt:

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