Ein neues Gesetz tritt in Kraft.
Zum 01.01.2024 tritt das Einweg-Kunststoff-Fondsgesetz (EWKFondsG) in Kraft (sofern der Bundestag bis zum 31.12.2023 zustimmt), welches die Bundesregierung am 11.05.2023 verabschiedet hat (BGBI 2023 Teil I S. 124).
Dadurch wird eine Vorgabe aus der EU-Einweg-Kunststoffprodukte Richtlinie (Artikel 8, EU 2019/904) in deutsches Recht umgesetzt.
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