Mehrwegangebotspflicht – Wann gilt was?
Seit dem 01.01.2023 gilt für Letztvertreiber von zubereiteten und verzehrfertigen Speisen und Getränken eine neue Pflicht: Für Behälter und Becher aus Einwegkunststoff muss eine Mehrweg-Alternative angeboten werden.
Nähere Informationen zu diesem neuen Gesetz finden Sie in unserem Januar Newsletter. Selbstverständlich steht Ihnen auch unser Verkaufs-Team für Rückfragen bzw. die Vorstellung passender Produktalternativen jederzeit gern zur Verfügung.
Lassen Sie sich auch von unserem neuen Mehrweg-Flyer inspirieren.